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Österreich: Booking.com muss nach einer Buchung die Identität privater Vermieter offenlegen

Österreich: Booking.com muss nach einer Buchung die Identität privater Vermieter offenlegen

Der österreichische Oberste Gerichtshof hat bestätigt, dass Plattformen wie Booking.com den Gästen unmittelbar nach der Buchung die Identität und die Kontaktdaten des privaten Unterkunftsanbieters mitteilen müssen. Die Entscheidung nähert private Unterkünfte den Transparenzstandards an, die bereits für gewerbliche Dienstleister gelten.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat bestätigt, dass Booking.com verpflichtet ist, den Nutzern nach der Buchung einer Privatunterkunft die Daten der Person mitzuteilen, mit der sie tatsächlich einen Vertrag abgeschlossen haben. Das Verfahren gegen die Plattform wurde vom österreichischen Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums eingeleitet.

Die Entscheidung betrifft ein Problem, das besonders bei privaten Vermietern auffällt. Während gewerbliche Unterkunftsanbieter klarere gesetzliche Pflichten zur Offenlegung ihrer Identität und Anschrift vor der Buchung haben, war bei privaten Gastgebern eine solche Verpflichtung nicht ebenso ausdrücklich definiert.

Der Kontakt über die Plattform reicht nicht mehr aus.

In der Praxis konnten Gäste mit einigen privaten Vermietern hauptsächlich über die Formulare und das Nachrichtensystem von Booking.com kommunizieren. Das Problem tritt auf, wenn ein Gast offiziell eine Rückerstattung, Schadenersatz oder ein anderes vertragliches Recht geltend machen muss, aber nicht über die vollständigen Identitätsdaten oder die Adresse der anderen Partei verfügt.

Das OGH vertritt nun die Auffassung, dass die Plattform zumindest unmittelbar nach Beendigung der Buchung die Identität und die Kontaktdaten des privaten Unterkunftsanbieters angeben muss. Es reicht nicht aus, diese Informationen erst dann bereitzustellen, wenn der Gast ausdrücklich darum bittet. Dabei hat das Gericht das Argument zurückgewiesen, dass der Schutz personenbezogener Daten an sich eine solche Offenlegung verhindern würde.

Mehr Verantwortung für Plattformen im Buchungsprozess

Für Booking.com und andere Vermittlungsplattformen bedeutet diese Entscheidung, dass Transparenz nicht mehr nur bei den Informationen über die Unterkunft selbst endet. Es wird auch wichtig, den tatsächlichen Vertragspartner eindeutig zu identifizieren.

Dies steht auch im Einklang mit dem allgemeinen europäischen Regulierungsansatz für Online-Marktplätze. Nach den EU-Vorschriften müssen Verbraucher bereits jetzt darüber informiert werden, ob ein Dritter als Unternehmer oder als Privatperson auftritt, während das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) die Rückverfolgbarkeit gewerblicher Nutzer der Plattformen weiter regelt.

Das österreichische Urteil begründet für sich genommen keine Verpflichtung für alle Plattformen in der gesamten EU. Für den Bereich der privaten Unterkünfte sendet es jedoch ein klares Signal: Die Vermittlung zwischen Gast und Gastgeber darf nicht dazu führen, dass die Identität des tatsächlichen Vertragspartners hinter dem Kommunikationssystem der Plattform verborgen bleibt.

Stipan Spaija
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Stipan Spaija – Gründer und Herausgeber von Tragento.com

Stipan Spaija ist Gründer und Herausgeber von Tragento, dem größten Tourismusportal der Region. Er verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Tourismusbranche, mit Schwerpunkten in der Luftfahrt, Reisetechnologie und Distribution.

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