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Online-Buchungen: Mehr als die Hälfte wird aufgrund digitaler Hindernisse abgebrochen

Online-Buchungen: Mehr als die Hälfte wird aufgrund digitaler Hindernisse abgebrochen

Eine von Civey im Auftrag von Accessiway durchgeführte Studie zeigt, dass technische Probleme, nicht durchsuchbare Websites und komplizierte Buchungsprozesse den Online-Reiseverkauf weiterhin erheblich beeinträchtigen.

Wichtigstes Ergebnis
52 %
Mindestens ein Befragter in Deutschland hat eine Online-Reisebuchung aufgrund digitaler Barrieren storniert.
Warum ist das wichtig?
Wenn ein Nutzer den Kauf in der letzten Phase abbricht, sind dem Reiseunternehmen oft bereits die Akquisitionskosten entstanden, ohne dass es einen Umsatz erzielt hat. Das Problem ist daher nicht nur technischer Natur, sondern wirkt sich direkt auf die Konversionsrate, die Vertriebskosten und die Rentabilität des Direktvertriebs aus.

Den Forschungsergebnissen zufolge ist das Problem ausgeprägter, als viele vermuten würden. Es betrifft Buchungen von Flügen, Zugfahrkarten und Unterkünften, und die Nutzer nennen fehlgeschlagene Zahlungen, unlesbare Seiten und komplizierte Elemente des Buchungsprozesses als die größten Hindernisse.

Die häufigsten Gründe für die Stornierung einer Buchung

Anteil der Befragten, die ein bestimmtes Problem als Grund für die Stornierung ihrer Buchung angaben
Fehlgeschlagene oder fehlerhafte Zahlung48,1 %
Unendliche Website-Struktur46,2 %
Komplexe Kalender, Formulare und Auswahlmöglichkeiten36,5 %
Aufdringliche Werbung und Pop-up-Fenster, die sich nur schwer schließen lassen34,6 %
Probleme mit Sicherheitsprüfungen wie CAPTCHA26,9 %

Das größte Einzelproblem in dieser Hinsicht ist nicht der Preis., aber die Bezahlung. Dies ist ein wichtiges Signal für alle Dienstleister, die in ihre eigenen Buchungssysteme, Direktbuchungen und digitales Marketing investieren. Wenn der Kaufprozess ganz am Ende scheitert, verliert die gesamte Vertriebspipeline an Effizienz.

Junge Nutzer zeigen noch weniger Toleranz gegenüber digitalen Barrieren.

Alle Befragten
52 %
gaben an, dass sie ihre Buchung aufgrund digitaler Hindernisse bereits storniert hätten.
Alter: 18–29
69 %
Junge Nutzer berichten von denselben Erfahrungen, die deutlich über dem Gesamtdurchschnitt liegen.
Problem mit dem Handy
36,2 %
Zu den von jüngeren Befragten genannten Gründen zählt die schlechte Leistung der Website auf dem Smartphone.

Dies ist ein wichtiger Gegenpol zu der weit verbreiteten Annahme, dass digitale Barrieren in erster Linie ein Problem für ältere Nutzer darstellen. Untersuchungen deuten darauf hin, dass jüngere, digital versierte Gruppen einfach weniger Geduld mit schlecht gestalteten oder technisch unzuverlässigen Buchungsprozessen haben.

Was bedeutet das für die Verteilung der Touristen?

Für Hotels, Fluggesellschaften, Bahnunternehmen, Reiseveranstalter und Reisebüros enthalten diese Daten eine sehr praktische Erkenntnis: Es reicht nicht aus, den Nutzer auf die Website zu locken. Ebenso wichtig ist es, dass der Buchungsprozess in jedem Schritt übersichtlich, schnell, reaktionsschnell und zuverlässig ist – insbesondere auf mobilen Geräten.

Unternehmen, die in den Direktvertrieb investieren, sollten regelmäßig den gesamten Buchungsablauf testen – von der Auswahl des Datums und des Tarifs bis hin zur Zahlung und zur Buchungsbestätigung. Andernfalls laufen sie Gefahr, Anstieg der Marketingkosten ohne ein angemessenes Wachstum bei den Konversionen.

Die digitale Barrierefreiheit spielt eine wichtige Rolle.

Die BFSG im Überblick
In Deutschland gilt sie ab dem 28. Juni 2025. Gesetz zur Verbesserung der Barrierefreiheit (BFSG), ein Gesetz, das vorschreibt, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen im elektronischen Handel barrierefrei gestaltet werden müssen. Dazu gehören der E-Commerce und bestimmte digitale Dienste im Zusammenhang mit der Personenbeförderung. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von bis zu zwei Millionen Euro sind von dieser Verpflichtung in Bezug auf Dienstleistungen ausgenommen.

Für die Tourismusbranche bedeutet dies, dass Barrierefreiheit nicht mehr nur ein Aspekt des Nutzererlebnisses oder der Conversion-Optimierung ist. Sie wird zunehmend zu einer regulatorischen Frage, insbesondere in Märkten, in denen die Vorschriften strenger durchgesetzt werden.

Deutschland bildet da keine Ausnahme. Die Richtlinie (EU) 2019/882, bekannt als Europäisches Gesetz zur Barrierefreiheit, Ab dem 28. Juni 2025 legt sie Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen in der EU fest, darunter den E-Commerce und bestimmte Personenbeförderungsdienste. Für die Tourismusbranche bedeutet dies, dass bestimmte Online-Buchungssysteme auch für Nutzer mit Behinderungen barrierefrei sein müssen.

Überprüfung der regulatorischen Rahmenbedingungen in der Region
Kroatien
Gesetz über die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (Amtsblatt 89/2025, geändert durch das Amtsblatt 114/2026). Es gilt auch für die darunter fallenden E-Commerce-Dienstleistungen sowie für bestimmte digitale Verkehrsdienste.
Slowenien
Das Gesetz über die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen (ZDPSI), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt und ab 2026 geändert wird, gilt auch für bestimmte kommerzielle digitale Dienste.
Länder außerhalb der EU
Serbien und Montenegro verfügen über Vorschriften zur Barrierefreiheit digitaler Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung; Nordmazedonien hat eine Verordnung für Websites und Anwendungen des öffentlichen Sektors mit Inkrafttreten im Jahr 2025 verabschiedet. Die Verpflichtungen privater Buchungsplattformen müssen gesondert im Rahmen lokaler Vorschriften festgelegt werden.
Hinweis: Die nationalen Vorschriften haben nicht alle denselben Geltungsbereich; für Bosnien und Herzegowina sowie Albanien lässt sich hier keine vergleichbare allgemeine Verpflichtung für private Buchungsplattformen feststellen.

Auch grenzüberschreitende Verkäufe spielen eine wichtige Rolle. Ein Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, das Dienstleistungen für Verbraucher auf dem EU-Markt erbringt, der den Barrierefreiheitsvorschriften unterliegt, kann den entsprechenden nationalen Anforderungen unterliegen. Für Hotels, Reisebüros und Anbieter von Reisetechnologie ist dies ein weiterer Grund, bei der Entwicklung von Buchungssystemen die Lesbarkeit, die Steuerung per Tastatur, die Unterstützung von assistiven Technologien und die Benutzerfreundlichkeit bei der Bezahlung zu überprüfen. Die Vorschriften sehen zudem Ausnahmen vor, beispielsweise für bestimmte Kleinstunternehmen, sowie Übergangsregelungen.

Worauf sollten Unternehmen achten?

Zahlung
Stellen Sie sicher, dass die Zahlung auf allen Geräten und mit allen Kartenzahlungsmethoden zuverlässig funktioniert.
2. Mobile Benutzererfahrung
Testen Sie, wie der Buchungsvorgang auf Smartphones aussieht und funktioniert.
3. Einfachheit
Reduzieren Sie die Anzahl der Schritte, vereinfachen Sie die Formulare und vermeiden Sie unnötige Ablenkungen.
4. Barrierefreiheit
Überprüfen Sie die Lesbarkeit, die Tastaturnavigation und die Kompatibilität mit Bildschirmleseprogrammen.

Die Untersuchung bezieht sich auf den deutschen Markt und lässt sich nicht ohne Weiteres auf Kroatien oder den Rest der Region übertragen. Dennoch ist die Botschaft klar: Digitale Barrieren sind kein nebensächliches Detail, sondern eine echte Ursache für entgangene Buchungen und zusätzliche Kosten im Online-Vertrieb.


Anmerkung zur Methodik: Die Umfrage wurde von Civey im Auftrag von Accessiway unter 2.500 Erwachsenen in Deutschland durchgeführt. Die Zahl von 52,1 Prozent bezieht sich auf diejenigen Befragten, die angaben, Online-Reisebuchungen aufgrund digitaler Barrieren bereits aufgegeben zu haben, und nicht auf den Gesamtanteil aller fehlgeschlagenen Online-Buchungen.

Quellen: Accessiway / Civey;

Stipan Spaija
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Stipan Spaija

Stipan Spaija – Gründer und Herausgeber von Tragento.com

Stipan Spaija ist Gründer und Herausgeber von Tragento, dem größten Tourismusportal der Region. Er verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Tourismusbranche, mit Schwerpunkten in der Luftfahrt, Reisetechnologie und Distribution.

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