Kroatisch Englisch Deutsch

Österreich: Booking.com muss nach einer Buchung die Identität privater Vermieter offenlegen

Österreich: Booking.com muss nach einer Buchung die Identität privater Vermieter offenlegen

Der österreichische Oberste Gerichtshof hat bestätigt, dass Plattformen wie Booking.com müssen ihren Gästen ihre Identität offenlegen. sowie die Kontaktdaten des Anbieters privater Unterkünfte unmittelbar nach der Buchung. Durch die Entscheidung werden private Unterkünfte den Transparenzstandards, die bereits für gewerbliche Dienstleister gelten, nähergebracht.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat bestätigt, dass Booking.com verpflichtet ist, den Nutzern nach der Buchung einer Privatunterkunft die Daten der Person mitzuteilen, mit der sie tatsächlich einen Vertrag abgeschlossen haben. Das Verfahren gegen die Plattform wurde vom österreichischen Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums eingeleitet.

Die Entscheidung befasst sich mit einem Problem, das insbesondere bei privaten Vermietern auftritt. Während gewerbliche Beherbergungsanbieter klarere gesetzliche Verpflichtungen haben, ihre Identität und Anschrift vor der Buchung offenzulegen, kvon privaten Hosts Eine solche Verpflichtung wurde nicht ganz so ausdrücklich definiert.

Der Kontakt über die Plattform reicht nicht mehr aus.

In der Praxis konnten Gäste mit einigen privaten Vermietern hauptsächlich über die Formulare und das Nachrichtensystem von Booking.com kommunizieren. Das Problem tritt auf, wenn ein Gast offiziell eine Rückerstattung, Schadenersatz oder ein anderes vertragliches Recht geltend machen muss, aber nicht über die vollständigen Identitätsdaten oder die Adresse der anderen Partei verfügt.

Das OGH vertritt nun die Auffassung, dass die Plattform zumindest unmittelbar nach Beendigung der Buchung die Identität und die Kontaktdaten des privaten Unterkunftsanbieters angeben muss. Es reicht nicht aus, diese Informationen erst dann bereitzustellen, wenn der Gast ausdrücklich darum bittet. Dabei hat das Gericht das Argument zurückgewiesen, dass der Schutz personenbezogener Daten an sich eine solche Offenlegung verhindern würde.

Mehr Verantwortung für Plattformen im Buchungsprozess

Für Booking.com und andere Vermittlungsplattformen bedeutet diese Entscheidung, dass Transparenz nicht mehr nur bei den Informationen über die Unterkunft selbst endet. Es wird auch wichtig, den tatsächlichen Vertragspartner eindeutig zu identifizieren.

Dies steht auch im Einklang mit dem allgemeinen europäischen Regulierungsansatz für Online-Marktplätze. Nach den EU-Vorschriften müssen Verbraucher bereits jetzt darüber informiert werden, ob ein Dritter als Unternehmer oder als Privatperson auftritt, während das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) die Rückverfolgbarkeit gewerblicher Nutzer der Plattformen weiter regelt.

Das österreichische Urteil begründet für sich genommen keine Verpflichtung für alle Plattformen in der gesamten EU. Für den Bereich der privaten Unterkünfte sendet es jedoch ein klares Signal: Die Vermittlung zwischen Gast und Gastgeber darf nicht dazu führen, dass die Identität des tatsächlichen Vertragspartners hinter dem Kommunikationssystem der Plattform verborgen bleibt.

stipan.spaija
Stipan Spaija

stipan.spaija

Stipan Spaija – Gründer und Herausgeber von Tragento.com

Stipan Spaija ist Gründer und Herausgeber von Tragent, einem B2B-Portal für Fachleute aus der Tourismusbranche. Er verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung im Tourismus, mit den Schwerpunkten Luftfahrtbranche, Reisetechnologie und Vertrieb.