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Das EU-KI-Gesetz verändert die Rahmenbedingungen für den Tourismus: KI-Inhalte und Chatbots unterliegen strengeren Vorschriften

Das EU-KI-Gesetz verändert die Rahmenbedingungen für den Tourismus: KI-Inhalte und Chatbots unterliegen strengeren Vorschriften

Neu EU-Vorschriften zur künstlichen Intelligenz Ab dem 2. August wirken sich diese direkt darauf aus, wie Tourismusunternehmen Chatbots, Inhalte und automatisierte Systeme einsetzen. Für Hotels, Online-Reisebüros (OTAs) und Reise-Tech-Unternehmen reicht es nicht mehr aus, KI lediglich einzuführen – man muss wissen, wo und wie man sie für den Nutzer sichtbar macht.

Das europäische KI-Gesetz ist in eine neue Umsetzungsphase eingetreten. Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten gemäß Artikel 50, was für Reiseunternehmen, die KI bereits in ihre Bereiche Vertrieb, Marketing und Kundenbetreuung integriert haben, eine Reihe praktischer Fragen aufwirft.

Der Chatbot darf nicht mehr so tun, als sei er ein Mensch.

Wenn ein Fahrgast direkt mit einem KI-System kommuniziert, beispielsweise einem Chatbot oder einem virtuellen Agenten, muss er darüber informiert werden, dass er mit einer künstlichen Intelligenz spricht, es sei denn, dies geht aus dem Kontext eindeutig hervor. Generative Systeme müssen zudem die Identifizierung synthetischer Inhalte in einem maschinenlesbaren Format ermöglichen.

Für Unternehmen im Bereich Reisetechnologie bedeutet dies, dass Compliance nicht mehr nur eine rechtliche Angelegenheit ist. Sie wird zunehmend zu einem Bestandteil der Gestaltung des Nutzererlebnisses – von der ersten Interaktion mit einem Chatbot bis hin zum automatisierten Support nach der Buchung.

KI-Fotos werden zu einer Frage des Vertrauens

Fotos von Unterkünften sind im Tourismus ein besonders heikler Bereich. Eine Analyse der ABCD Agency und von ContentGuard, die eine Stichprobe von über 25.000 Hotelfotos umfasste, ergab, dass bei etwa einem Fünftel der analysierten Bilder Anzeichen für eine KI-Erstellung oder eine nachträgliche Bearbeitung festgestellt wurden.

Das Problem ist nicht nur der Einsatz von KI. Die Grenze wird überschritten, wenn ein Foto eines Pools, eines Zimmers oder eines Strandes einen Eindruck vermittelt, den der Gast am Reiseziel nicht vorfinden wird. In diesem Fall wird die technologische Erleichterung schnell zu einem Reputations- und Verbraucherrisiko.

Die EU hat zudem spezielle Symbole zur Kennzeichnung von KI-Inhalten veröffentlicht. Entgegen der Behauptung in einigen Medienberichten gilt jedoch, Die Verwendung genau dieser EU-Symbole ist nicht verpflichtend.. Transparenzpflichten sind verbindlich, während die Symbole selbst ein freiwilliges Mittel zu deren Umsetzung darstellen.

Strafen sind nur ein Teil des Risikos.

Bei bestimmten Verstößen gegen das KI-Gesetz können die Strafen bis zu 15 Millionen Euro oder 3% des gesamten Jahresumsatzes des Unternehmens betragen, wobei für kleinere Unternehmen Sonderregelungen gelten.

Für die Tourismusbranche ist die übergeordnete Botschaft wichtiger. Personalisierung, Automatisierung und generatives Marketing werden nicht verschwinden. Allerdings müssen Unternehmen deutlicher unterscheiden zwischen KI, die dem Reisenden hilft, und KI, die irreführen, manipulieren oder Entscheidungen ohne ausreichende menschliche Kontrolle treffen kann. Gerade Transparenz könnte zu einem der neuen Wettbewerbsvorteile im digitalen Reisevertrieb werden.

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Stipan Spaija

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Stipan Spaija – Gründer und Herausgeber von Tragento.com

Stipan Spaija ist Gründer und Herausgeber von Tragent, einem B2B-Portal für Fachleute aus der Tourismusbranche. Er verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung im Tourismus, mit den Schwerpunkten Luftfahrtbranche, Reisetechnologie und Vertrieb.