
DRV und ECTAA fordern eine Verschiebung der Einführung einer Margensteuer auf den Malediven
Ab dem 1. Oktober werden ausländische Reiseveranstalter, Online-Reisebüros (OTA) und Reisebüros in das maledivische GST-System (Mehrwertsteuer) für den Tourismus einbezogen. wir schrieben. Das Problem für die Branche ist nicht nur die 17%-Steuer, sondern auch die Frist von nur einem Monat, um bereits vertraglich vereinbarte und verkaufte Vereinbarungen anzupassen.
Malediven Am 31. August wurden Änderungen des Gesetzes über die Steuer auf Waren und Dienstleistungen (Goods and Services Tax Act) verabschiedet, durch die die Steuerpflicht auf ausländische Unternehmen ausgeweitet wird, die reisebezogene Tourismusprodukte verkaufen. Die neue Regelung umfasst Unterkünfte, Speisen und Getränke, Transport sowie sonstige touristische Aktivitäten und damit verbundene Buchungs- und Vermittlungsdienstleistungen. Für diese Kategorie gilt ab dem 1. Oktober die Tourismus-Waren- und Dienstleistungssteuer (TGST) in Höhe von 17%.
Die Steuer wird auf die Marge berechnet, nicht auf den gesamten Buchungsbetrag.
Für ausländische Unternehmen ohne Betriebsstätte auf den Malediven wird die Steuerbemessungsgrundlage in der Regel als Differenz zwischen dem dem Kunden in Rechnung gestellten Betrag und dem an einen registrierten lokalen Lieferanten gezahlten Betrag berechnet. Mit anderen Worten geht es in erster Linie um die Besteuerung der Marge oder Provision des ausländischen Vertreibers und nicht um den Gesamtwert des Hotel- oder Pauschalangebots.
KPMG wies während des Gesetzgebungsverfahrens darauf hin, dass es für die betroffenen Reiseveranstalter und Online-Reisebüro-Plattformen keine einheitliche Mindestumsatzschwelle für die Registrierung gibt. Das endgültige Gesetz schreibt zudem vor, dass Anbieter von touristischen Dienstleistungen dieser Kategorie sich registrieren lassen müssen, während ihnen der Vorsteuerabzug nicht gestattet ist.
DRV und ECTAA: Die Frist ist für die bereits verkaufte Wintersaison nicht umsetzbar.
Der Deutsche Reiseverband (DRV) bittet die maledivische Regierung daher um einen Aufschub und eine Übergangsfrist. DRV-Präsident Albin Loidl warnt davor, dass Reiseveranstalter Preise und Verträge Monate im Voraus festlegen, während viele Pauschalreisen für die Wintersaison bereits verkauft sind. Die Mehrkosten für Pauschalreisen können oft nicht einfach an den Reisenden weitergegeben werden.
Der DRV warnt gemeinsam mit der ECTAA zudem vor noch offenen operativen Fragen: Registrierung, Berechnung der Steuermarge in komplexen Vertriebsketten sowie die Behandlung von Stornierungen, Rückerstattungen und nachträglichen Korrekturen.
Das Problem beschränkt sich nicht auf den deutschen Markt.
Die Reaktionen aus Deutschland sind besonders laut, da Deutschland einer der größten europäischen Märkte für die Malediven ist. Im Jahr 2025 verzeichnete das Reiseziel 167.822 deutsche Gäste, 6,71 Prozent mehr als im Vorjahr.
Die neuen Vorschriften gelten jedoch gleichermaßen für Reiseveranstalter aus der Region, die die Malediven in eigenem Namen vertraglich vereinbaren und verkaufen. Für sie wird es entscheidend sein, wie die Vertragskette aufgebaut ist und wo die Marge erzielt wird. Genau deshalb stellt der kurze Zeitraum zwischen der Bekanntgabe des Gesetzes und seinem Inkrafttreten eine größere operative Herausforderung dar als der Steuersatz selbst.