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EU verhängt Geldstrafe gegen Google wegen Begünstigung eigener Dienste

EU verhängt Geldstrafe gegen Google wegen Begünstigung eigener Dienste

Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Google seine eigenen Dienste in den Suchergebnissen bevorzugt hat, darunter auch Hotel- und Transportangebote. Die Entscheidung könnte die Art und Weise verändern, wie Reisende in Europa touristische Dienstleistungen finden und vergleichen.

Die Europäische Kommission hat gegen Google wegen zweier Verstöße gegen das Gesetz über […] eine Geldbuße in Höhe von insgesamt 890 Millionen Euro verhängt. digitale Märkte, bekannt als DMA. Dies sind die ersten Geldbußen, die Google im Rahmen dieser europäischen Verordnung auferlegt wurden.

Der Großteil des Verfahrens betrifft unmittelbar den Online-Suchmarkt. Die Kommission ist der Ansicht, dass Google seine eigenen Dienste prominenter dargestellt hat als die konkurrierender Plattformen. Dies galt insbesondere für die Kategorien „Shopping“, „Hotels“, „Verkehr“ und „Sportanlagen“.

Die Dienste von Google erzielten bessere Platzierungen.

Wegen der Bevorzugung eigener Dienste in der Google-Suche wurde eine Geldbuße in Höhe von 460 Millionen Euro verhängt. Nach der Begründung der Kommission erschienen die Ergebnisse von Google häufig ganz oben auf der Seite. Zudem waren sie oft mit umfangreicheren visuellen Elementen, Filtern und anderen Funktionen ausgestattet, zu denen konkurrierende Dienste nicht zu gleichen Bedingungen Zugang hatten.

Für die Tourismusbranche ist dies nicht nur eine regulatorische Frage. Die Sichtbarkeit in den Suchergebnissen hat einen starken Einfluss auf die Besucherzahlen bei Online-Reisebüros, Hotelplattformen, Metasuchmaschinen und Transportanbietern. Daher könnten Änderungen bei der Darstellung der Ergebnisse mehr Raum für spezialisierte Dienste schaffen. Zudem könnten sie die Bedeutung von Investitionen in organische Sichtbarkeit und Markenbekanntheit erhöhen.

Die zweite Sanktion betrifft Google Play.

Weitere Bußgelder in Höhe von 430 Millionen Euro stehen im Zusammenhang mit den Regeln von Google Play. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass Google es Entwicklerunternehmen nicht gestattet hat, Nutzer frei auf andere Kaufkanäle, einschließlich ihrer eigenen Websites und alternativer App-Stores, weiterzuleiten.

Solche Einschränkungen sind besonders wichtig für Unternehmen, die digitale Dienste über mobile Anwendungen anbieten. Im Tourismussektor können dies beispielsweise Apps für Buchungen, Transport, Reisemanagement oder Zusatzleistungen während eines Aufenthalts sein.

Google kündigt an, gegen die Entscheidung vorzugehen

Google behauptet, dass die europäischen Vorschriften Funktionen beeinträchtigen könnten, die den Nutzern Echtzeitpreise und Verfügbarkeiten für Hotels, Flüge und Restaurants anzeigen. Das Unternehmen warnt zudem vor möglichen Folgen für die Sicherheit von Käufen, die außerhalb von Google Play getätigt werden.

Google muss nun seine umstrittenen Praktiken einstellen und seine Geschäftstätigkeit mit dem DMA in Einklang bringen. Die Frist für die Umsetzung der Entscheidung beträgt 60 Tage. Für Reiseveranstalter Es wird entscheidend sein, zu beobachten, ob die neuen Regeln tatsächlich zu einer ausgewogeneren Darstellung der Angebote führen werden. Außerdem ist es wichtig zu prüfen, ob die Änderungen lediglich zu einer Neugestaltung der Google-Suchergebnisse führen werden.

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Stipan Spaija

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Stipan Spaija – Gründer und Herausgeber von Tragento.com

Stipan Spaija ist Gründer und Herausgeber von Tragent, einem B2B-Portal für Fachleute aus der Tourismusbranche. Er verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung im Tourismus, mit den Schwerpunkten Luftfahrtbranche, Reisetechnologie und Vertrieb.

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