EU entscheidet zugunsten der Fluggäste – Fluggesellschaften unzufrieden
Nach jahrelangen Auseinandersetzungen und Lobbyarbeit haben sich die europäischen Institutionen in letzter Minute auf eine Reform der Fluggastrechte geeinigt. Mit dieser Entscheidung hat die EU ein klares Zeichen gesetzt und die Rechte der Fluggäste geschützt, während die Fluggesellschaften die von ihnen gewünschten Zugeständnisse nicht erhalten haben.
Die Debatten über Änderungen an der berüchtigten Verordnung 261 sind nun endlich zu Ende gegangen. Dabei hatte sich die Luftfahrtbranche jahrelang für eine Änderung dieser Verordnung eingesetzt. die Schwellenwerte für Entschädigungen senken, Die Brüsseler Behörden haben beschlossen, beim Verbraucherschutz weiterhin eine strenge Linie zu verfolgen.
Was bedeutet das neue Abkommen für die europäische Luftfahrtindustrie?
Der lang andauernde legislative Stillstand ist endlich beendet worden. Die neuen Vorschriften haben direkte Auswirkungen auf den operativen Betrieb der Fluggesellschaften. Sie werden sich auch auf die Arbeit von Reisebüros und TMC-Unternehmen auswirken. Der größte Erfolg des Europäischen Parlaments in diesen Verhandlungen ist die Beibehaltung der bestehenden Schwellenwerte für finanzielle Entschädigungen. Trotz starken Drucks, den Schwellenwert für Verspätungen anzuheben, behalten Fluggäste weiterhin Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden Verspätung hat.
Für Agenturen und Technologieplattformen Für Ticketverkäufer liegt die wichtigste Änderung in der Art und Weise, wie die Preise angezeigt werden. Bereits zu Beginn der Suche müssen die Systeme den vollen Ticketpreis anzeigen, der das Handgepäck beinhaltet. Dadurch werden sogenannte versteckte Kosten beseitigt und der Vergleich der Angebote auf dem Markt erleichtert. Andererseits steht es den Fluggesellschaften weiterhin frei, günstigere, reduzierte Tarife für diejenigen anzubieten, die ausschließlich mit einem persönlichen Gegenstand, wie beispielsweise einem kleinen Rucksack, reisen. Dieser Gegenstand ist nun auf allen Flügen gesetzlich kostenlos.
Schluss mit versteckten Gebühren und schnellere Eintreibung von Forderungen
Eine der größten Herausforderungen für Fluggäste wie auch für Reisebüros war bislang das komplizierte und langwierige Verfahren zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen nach Flugausfällen oder Verspätungen. Der neue Rechtsrahmen verpflichtet die Fluggesellschaften, innerhalb von vier Tagen nach Beendigung der Reise proaktiv klare elektronische Anweisungen zur Einreichung eines Entschädigungsantrags zu versenden. Darüber hinaus darf das Verfahren selbst nicht vom Herunterladen von Apps oder der Einrichtung von Benutzerkonten abhängig gemacht werden.
| Flugstrecke | Höhe der Entschädigung | Hinweis zur Weiterleitung |
| Bis zu 1.500 km | 250 € | Vollständiger Betrag bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden |
| Zwischen 1.500 und 3.500 km | 400 € | Vollständiger Betrag bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden |
| Über 3.500 km | 600 € | Mögliche Reduzierung von 50%, falls die Alternative innerhalb von vier Stunden eintrifft. |
Die Fluggesellschaften haben 30 Tage Zeit, um die Zahlung zu leisten oder eine offizielle, begründete Erklärung dafür vorzulegen, warum die Entschädigung nicht gerechtfertigt ist. Die Frist, innerhalb derer ein Fluggast einen Anspruch geltend machen kann, wurde nun auf neun Monate vereinheitlicht.
Betriebliche Veränderungen und Sorgfaltspflicht an Flughäfen
Neben den finanziellen Vorschriften führt die Verordnung eine Reihe praktischer Änderungen ein, die sich auf den täglichen Betrieb an den Flughäfen auswirken. Fluggesellschaften dürfen künftig keine Gebühren mehr für die Korrektur eines Tippfehlers im Namen eines Passagiers erheben. Auch die Strafen für die Verwendung ausgedruckter Versionen digitaler Bordkarten werden abgeschafft.
Für Familien und schutzbedürftige Personengruppen werden zusätzliche Schutzmaßnahmen eingeführt. Kinder unter 14 Jahren müssen neben einem begleitenden Erwachsenen sitzen, wobei für die Sitzplatzauswahl keine zusätzlichen Kosten anfallen. Die gleiche Regelung gilt für Schwangere und Personen mit eingeschränkter Mobilität. Auch im Bereich der Flughafenhilfe hat sich eine wesentliche Änderung ergeben. Wenn ein Passagier aufgrund eines Fehlers des Flughafenhilfsdienstes einen Flug verpasst, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, für seine Betreuung und einen alternativen Transport zu sorgen.
Die Regelung zur höheren Gewalt bleibt jedoch weiterhin in Kraft. Beförderer trägt keine Entschädigungszahlungen, wenn die Störungen auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, wie beispielsweise extreme Wetterbedingungen, Streiks der Flugsicherung oder geopolitische Konflikte. Die Verpflichtung zur Grundversorgung, die Verpflegung, Erfrischungen und Unterkunft für bis zu drei Nächte umfasst, bleibt jedoch unbestritten. Es wird erwartet, dass das Europäische Parlament diesen Text auf seiner Plenarsitzung im Juli offiziell verabschiedet. Damit wird dieses langjährige Kapitel endgültig abgeschlossen und eine neue Ära im Schutz der Passagierrechte im europäischen Luftraum eingeläutet.
Die neue politische Einigung innerhalb der Europäischen Union zeigt deutlich, dass der Kurs beim Verbraucherschutz nicht geändert wird, um die Gewinnmargen innerhalb der Luftverkehrssektor. Wir treten in eine Phase ein, in der Fluggesellschaften ihre Pünktlichkeit und ihre betriebliche Belastbarkeit radikal verbessern müssen. Dies wird unerlässlich sein, wenn sie schwerwiegende finanzielle Einbußen vermeiden wollen. Gleichzeitig müssen sich die Vertriebskanäle noch besser darauf einstellen, sich im strengen regulatorischen Umfeld zurechtzufinden.