
TÜRSAB verklagt Airbnb, Expedia und andere: Die Türkei verschärft erneut ihre Haltung gegenüber globalen Buchungsplattformen
Der türkische Tourismusmarkt tritt in eine neue Phase regulatorischer Konflikte mit globalen digitalen Plattformen ein.
Verband türkischer Reisebüros TÜRSAB (Verband der türkischen Reisebüros) Sie hat eine Klage eingereicht, mit der sie ein Zugriffsverbot für 10 internationale Reise- und Buchungsplattformen. Der Grund dafür ist laut dem Verband, unlauterer Wettbewerb, fehlende lokale Registrierung sowie Umgehung steuerlicher und aufsichtsrechtlicher Verpflichtungen.
Dies ist eine der bedeutendsten Maßnahmen der TÜRSAB in den letzten Jahren., was möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf den digitalen Vertrieb von Tourismusdienstleistungen in der Türkei haben könnte.
Welche Plattformen sind von der Klage betroffen?
Die Klage betrifft die folgenden globalen Marken:
- Airbnb
- Expedia
- Hotels.com
- Trip.com
- Agoda
- GetYourGuide
- Reisender
- Der Regenbogen
- Führungen mit Einheimischen
- Musement
Nach Angaben von TÜRSAB bieten diese Plattformen Unterkünfte, Ausflüge und touristische Dienstleistungen auf dem türkischen Markt an. ohne dortige Unternehmen zu gründen, ohne Lizenzen und ohne Steuern zu zahlen, und gleichzeitig erhebliche Einnahmen zu erzielen.
Kernproblem: unregulierter Geschäftsbetrieb
In einer offiziellen Stellungnahme betont TÜRSAB, dass globale Plattformen „unter dem Deckmantel von Verbrauchervorteilen“ agieren, aber außerhalb jeglicher regulatorischer Rahmenbedingungen.
Im Gegensatz zu diesen gelten für lokale Reisebüros in der Türkei folgende Bestimmungen:
- Sie unterliegen strengen gesetzlichen Auflagen.
- Unterliegt der Aufsicht und der Genehmigungspflicht
- Sie tragen finanzielle und rechtliche Verantwortung gegenüber dem Staat und den Fahrgästen.
Ein solches Modell, so TÜRSAB, führt zu strukturelles Ungleichgewicht und gefährdet langfristig die Nachhaltigkeit der heimischen Tourismusbranche.
Präzedenzfall aus dem Jahr 2018: Der Fall „Booking.com“
Diese Gesetzesinitiative hat einen eindeutigen historischen Hintergrund.
Jahre 2018., nachdem TÜRSAB eine ähnliche Klage eingereicht hatte, Booking.com hat seine Geschäftstätigkeit in der Türkei eingestellt. für den nicht genehmigten Betrieb. Dieses Verbot gilt bis heute.
Gerade dieser Fall verleiht der aktuellen Klage zusätzliches Gewicht und zeigt, dass Die türkischen Behörden sind bereit, restriktive Maßnahmen umzusetzen..
Weiterreichende Auswirkungen auf die Tourismusbranche
Dieser Konflikt reicht über die Grenzen der Türkei hinaus. Er wirft erneut zentrale Fragen auf:
- Wer kontrolliert den digitalen Vertrieb im Tourismus?
- Wie lassen sich globale Online-Reisebüros und Erlebnisplattformen regulieren?
- Wo liegt die Grenze zwischen Innovation und unlauterem Wettbewerb?
Für Reisebüros und Anbieter in der Region ist dieser Fall ein klares Signal, dass Die Ära der vollständigen Deregulierung digitaler Plattformen tritt nun in eine neue Phase der Neubewertung ein..