
Die Eheschließung auf den Seychellen nach den neuen Vorschriften
Für alle Agenturen, die Luxushochzeiten organisieren, ist es wichtig zu wissen, dass die Einwanderungs- und Standesamtbehörde der Seychellen ein neues Standardverfahren für standesamtliche Trauungen zwischen zwei ausländischen Staatsangehörigen eingeführt hat. Diese Maßnahme zielt darauf ab, das Verfahren zur Registrierung von Eheschließungen zu vereinfachen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen.
Erforderliche Unterlagen
Alle Formulare zur Eintragung einer standesamtlichen Eheschließung müssen von den Ehegatten oder ihren bevollmächtigten Vertretern beim Standesamt eingereicht werden.
Zur Überprüfung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Auszüge aus den Geburtenregistern beider Partner
- Scheidungsurkunde (falls zutreffend)
- Kopien der Reisepässe beider Partner
- Sterbeurkunde des früheren Partners (falls verwitwet)
Alle Dokumente, die nicht auf Englisch oder Französisch verfasst sind, müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
Echtheitsprüfung
Die Dokumente müssen beglaubigt sein (für Länder, die Vertragsparteien des Haager Apostille-Übereinkommens sind) oder eine elektronische Apostille tragen. Für Länder, die nicht Vertragsparteien sind, müssen die Dokumente mit dem Siegel oder Stempel des zuständigen Außenministeriums beglaubigt sein.
Es ist erforderlich, dass die Originaldokumente zusammen mit beglaubigten Kopien eingereicht werden, die der Standesbeamte einbehält. Die Originaldokumente können vor der Ankunft auf den Seychellen per Post an den Bevollmächtigten oder den Hochzeitsplaner gesendet oder bei der Ankunft persönlich abgegeben werden.
Einreichen von Unterlagen
Der Bevollmächtigte oder der Organisator der Hochzeit muss Kopien des Antrags an den ausgewählten Standesbeamten senden, mit einer Kopie an das Standesamt. Die Heiratsanzeige muss 11 Tage vor dem geplanten Termin veröffentlicht werden. Soll die Trauung vor Ablauf dieser Frist stattfinden, muss vom Leiter des Standesamtes eine Heiratserlaubnis erteilt werden. Es fällt eine Gebühr in Höhe von 500 seychellischen Rupien an (eine Rupie entspricht etwa 0,060 CHF).
Sobald alle Unterlagen als ordnungsgemäß bestätigt wurden, ist der Standesbeamte befugt, die Trauung durchzuführen. Nach der Trauung ist der Standesbeamte verpflichtet, unverzüglich einen Entwurf der Heiratsurkunde sowie die entsprechenden Informationen an den Hochzeitsbeauftragten oder -organisator sowie an das Standesamt zur Überprüfung zu übermitteln. Die amtliche Heiratsurkunde wird innerhalb von 24 Stunden nach Entrichtung der vorgeschriebenen staatlichen Gebühren ausgestellt.
Es obliegt den Ehegatten oder deren Vertretern bzw. Hochzeitsplanern, bei Bedarf eine notariell beglaubigte Ausfertigung der Heiratsurkunde einzuholen.
Angesichts dieser neuen Verfahren sollten Reiseveranstalter und Paare, die planen, auf den Seychellen zu heiraten, sicherstellen, dass alle Unterlagen ordnungsgemäß vorbereitet und rechtzeitig eingereicht werden, um den Ablauf so unkompliziert und zügig wie möglich zu gestalten.