
EU-Gericht bestätigt Verbot der Übernahme der Etraveli-Gruppe durch Booking
Booking Holdings ist es nicht gelungen, die Entscheidung der Europäischen Kommission aufzuheben, mit der die Übernahme der Etraveli-Gruppe im Wert von rund 1,6 Milliarden Euro blockiert wurde. Das Urteil bestätigt zudem, dass Brüssel im Falle großer digitaler Plattformen auch prüfen wird, wie Marktmacht von einem Reisesegment auf ein anderes übertragen werden kann.
Am 9. September wies das Gericht der Europäischen Union die Klage von Booking gegen die Europäische Kommission ab und bestätigte das Verbot der Übernahme der schwedischen Etraveli-Gruppe, eines der führenden europäischen Vermittler im Online-Verkauf von Flugtickets.
Die Kommission hat die Transaktion im September 2023 mit der Begründung untersagt, dass Booking durch die Übernahme von Etravel seine marktbeherrschende Stellung auf dem europäischen Markt für Online-Hotelbuchungen weiter ausbauen würde. Nach den damaligen Angaben der Kommission hielt Booking in diesem Segment einen Marktanteil von über 60 Prozent.
Flüge als Weg zu einer Hotelbuchung
Im Mittelpunkt des Falls stand nicht nur die Marktkonzentration innerhalb eines einzelnen Marktes. Die Regulierungsbehörde kam zu dem Schluss, dass Etraveli Booking einen starken zusätzlichen Kanal zur Gewinnung von Nutzern verschaffen würde.
Die Logik ist einfach: Der Kauf eines Flugtickets ist oft der Ausgangspunkt für die Reiseplanung. Durch die Übernahme eines der führenden europäischen Online-Reisebüros für Flüge könnte Booking mehr dieser Nutzer zu seinen eigenen Unterkunftsangeboten lenken.
Der Gerichtshof schloss sich dieser Schadenshypothese an und kam zu dem Schluss, dass die Vorschriften über nicht-horizontale Zusammenschlüsse die Kommission nicht daran hindern, neue Formen von Wettbewerbsproblemen zu berücksichtigen, die auf digitalen Märkten auftreten.
Ein Urteil, dessen Bedeutung über den Fall „Booking“ hinausgeht
Dies ist wahrscheinlich der wichtigste Teil des Urteils für Reisetechnologiebranche. Große Plattformen können nicht mehr davon ausgehen, dass eine Übernahme ausschließlich vor dem Hintergrund des Marktes betrachtet wird, in dem das von ihnen übernommene Unternehmen tätig ist.
Die Aufsichtsbehörden können die gesamte Customer Journey, die Daten, den Datenverkehr zwischen den verschiedenen Branchen sowie Cross-Selling-Möglichkeiten analysieren. Für große OTA-Plattformen, die Flüge, Hotels, Mietwagen und andere Dienstleistungen in einer einzigen App bündeln möchten, erhöht dies das regulatorische Risiko bei künftigen Übernahmen.
Ein solcher Ansatz ist auch für Hoteliers von Bedeutung. Bereits 2023 warnte die Kommission, dass eine weitere Stärkung der Position von Booking den Wettbewerbsdruck verringern und zu höheren Vertriebskosten für Beherbergungsbetriebe führen könnte.
Booking kann den Rechtsstreit weiterhin fortsetzen.
Booking ist mit der Entscheidung nicht einverstanden. Das Unternehmen macht geltend, dass die Beurteilung der Kommission sowohl in sachlicher als auch in rechtlicher Hinsicht falsch sei, und erwägt, beim Gerichtshof der Europäischen Union Berufung einzulegen.
Unabhängig davon, ob das Verfahren möglicherweise fortgesetzt wird, sendet das Urteil bereits jetzt eine recht klare Botschaft an den europäischen Reisetechnologiemarkt: Der Aufbau einer großen integrierten Plattform durch Übernahmen wird künftig auch unter dem Gesichtspunkt betrachtet, inwieweit ein solches Ökosystem das Wachstum von Wettbewerbern behindert.