
Die EU bereitet neue Vorschriften für Kurzzeitvermietungen vor: Gewerbliche Vermieter stehen unter zunehmendem Druck
Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an einem Rechtsrahmen, der Städten und Bundesländern mehr Spielraum geben soll, um Kurzzeitvermietungen in Gebieten mit gravierenden Problemen bei der Wohnraumerschwinglichkeit einzuschränken. Der Schwerpunkt könnte dabei auf gewerblichen Anbietern mit mehreren Immobilien liegen, während von einem pauschalen Verbot von Airbnb keine Rede ist.
Die europäische Debatte über Kurzzeitvermietungen tritt in eine neue Phase ein. Seit Mai 2026 sind neue EU-Vorschriften zur Datenerhebung und zum Datenaustausch mit Plattformen in Kraft getreten, und die Europäische Kommission bereitet Gesetz über bezahlbaren Wohnraum, das darauf abzielt, genauer festzulegen, welche Maßnahmen Städte und Bundesländer ergreifen dürfen, wenn Kurzzeitvermietungen den lokalen Wohnungsmarkt ernsthaft unter Druck setzen.
Beschränkungen nur in Gebieten mit hohem Wohnraumbedarf
Laut dem Dokument, in dem Euronews gab einen Einblick, Die neuen Vorschriften würden kein europaweites Verbot von Airbnb bedeuten. Die Maßnahmen würden sich auf Gebiete beschränken, in denen es Anzeichen dafür gibt, dass die Wohnungspreise und die Verfügbarkeit von Wohnungen erheblich unter Druck geraten sind.
Die Kommission bestätigt bereits auf ihrer offiziellen Website, dass Kurzzeitvermietungen eines der Kernelemente des Gesetzes über bezahlbaren Wohnraum sein sollen. Ziel ist es, den Kommunalbehörden die Möglichkeit zu geben, auf ihren Markt zugeschnittene Maßnahmen umzusetzen und gleichzeitig die Vorteile zu bewahren, die Touristenunterkünfte für die jeweiligen Reiseziele mit sich bringen.
Der Unterschied zwischen einem Gastgeber und professionellen Veranstaltern
Der interessanteste Teil des Arbeitsvorschlags betrifft Unterscheidung zwischen der gelegentlichen Vermietung der eigenen Wohnung von gewerblichen Betreibern, die mehrere Wohnungen verwalten. Gerade diese Gruppe könnte lokalen Beschränkungen stärker ausgesetzt sein.
Laut Euronews machen Kurzzeitvermietungen etwa 1,2 Prozent des gesamten Wohnungsbestands in der EU aus, doch in bestimmten Tourismuszentren kann ihr Anteil bis zu 20 Prozent betragen. Diese Unterschiede erklären, warum Brüssel eine lokale statt einer pauschalen Lösung in Betracht zieht.
Kroatien hat bereits erste Schritte in diese Richtung unternommen.
Für Kroatien ist ein solcher Ansatz nicht ganz neu. Die geltenden Vorschriften ermöglichen es den lokalen Behörden bereits, die Beherbergungskapazitäten zu steuern, während für die kurzfristige Vermietung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern die Zustimmung der Miteigentümer erforderlich ist. Kroatien bereitet zudem ein System mit Registrierungsnummern für Unterkünfte vor, die über digitale Plattformen beworben werden.
Der neue europäische Rechtsrahmen könnte daher für Reiseziele wie Split, Dubrovnik oder andere Städte, die einem erheblichen Druck durch touristische Beherbergungsbetriebe ausgesetzt sind, in erster Linie eine solidere Rechtsgrundlage für gezielte lokale Maßnahmen bieten. Für Plattformen und professionelle Ferienwohnungsverwalter ist dies ein Signal dafür, dass sich die Regulierung von Kurzzeitvermietungen in der EU zunehmend von Transparenzfragen hin zur Struktur des Marktes selbst verlagert.