
Die Malediven weiten ihr Steuersystem auf ausländische Reiseveranstalter und Buchungsplattformen aus.
Das maledivische Parlament hat zugestimmt, dass Steueränderung was sich direkt auf den internationalen Umsatz dieses Reiseziels auswirken könnte. Ausländische Reiseveranstalter, Online-Reisebüros (OTA) und Reisebüros, die touristische Dienstleistungen auf Malediven Sie fallen in den Anwendungsbereich der lokalen GST (Goods and Services Tax – die lokale Mehrwertsteuer), auch wenn sie keine Betriebsstätte im Land haben.
Die Malediven wollen einen größeren Anteil des durch den Verkauf ihrer Tourismusprodukte erzielten Wertes im eigenen Steuersystem behalten. Am 18. August verabschiedete das Parlament mit 64 Stimmen Änderungen des Gesetzes über die Steuer auf Waren und Dienstleistungen; die neuen Regelungen sollen am 1. Oktober 2026 in Kraft treten.
Was genau ist die GST?
Die GST (Goods and Services Tax) lässt sich am einfachsten als das maledivische Äquivalent zur Mehrwertsteuer beschreiben. Es handelt sich um eine Steuer auf Waren und Dienstleistungen, wobei auf den Malediven eine Sonderregelung für den Tourismus gilt. Die Tourismus-GST (TGST) wird ab Juli 2025 17 Prozent betragen.
Bislang bestand das Problem darin, dass ein großer Teil des Tourismusangebots von Unternehmen außerhalb der Malediven verkauft wird. Ein Resort kann beispielsweise Unterkünfte zu einem vertraglich vereinbarten Preis an einen ausländischen Reiseveranstalter verkaufen, während das endgültige Pauschalangebot dem Touristen in einem anderen Land zu einem höheren Preis angeboten wird. Genau diesen außerhalb der Malediven geschaffenen Mehrwert wollen sie nun im Rahmen ihrer Steuervorschriften deutlicher erfassen. Das Finanzministerium kündigte diese Ausrichtung bereits im Haushalt 2025 an.
Die Steuer richtet sich nach dem Bestimmungsort, nicht nach der Adresse des Verkäufers.
Im Mittelpunkt dieser Änderung steht das sogenannte Bestimmungslandprinzip. Einfach ausgedrückt: Wird eine touristische Dienstleistung auf den Malediven in Anspruch genommen, möchte das Land das Recht haben, die entsprechende Transaktion zu besteuern – unabhängig davon, ob der Anbieter in Malé, London oder Frankfurt ansässig ist.
Das bedeutet, dass das ausländische Reiseveranstalter, Buchungsplattformen und Reisebüros Möglicherweise waren sie verpflichtet, sich im maledivischen Mehrwertsteuersystem registrieren zu lassen. Die MIRA sollte ein vereinfachtes Registrierungs- und Steuerzahlungsverfahren für Unternehmen ohne physische Präsenz einführen.
Für Händler ist dies nicht nur eine steuerliche Frage.
Die Regierung schätzt, dass diese Änderung jährlich rund 1,6 Milliarden maledivische Rufiyaa einbringen könnte, was zusätzlichen Einnahmen von etwas mehr als 100 Millionen Dollar entspricht.
Für die Tourismusbranche ist jedoch noch wichtiger, was auf operativer Ebene folgt. Reiseveranstalter und Online-Reisebüros (OTAs) müssen prüfen, wie sich die neuen Vorschriften auf Verträge mit Ferienanlagen, Preisangaben, Margen, Provisionen und die Steuerberichterstattung auswirken. Da die Umsetzung am 1. Oktober beginnen soll, werden die detaillierten MIRA-Vorschriften entscheidend sein, um die tatsächlichen Kosten und administrativen Verpflichtungen ausländischer Partner zu verstehen.